Fahrverbot Bussgeldkatalog

Fahrverbot nach der Änderung des Bussgeldkatalog

Droht nach dem neuen Bussgeldkatalog Fahrverbot? Das muss nicht sein!

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Drohendes Fahrverbot nach neuem Bussgeldkatalog?

Seitdem ein neuer Bussgeldkatalog für das Verkehrsrecht auf den deutschen Straßen eingeführt wurde, grassiert bei vielen Autofahrern Angst. Denn viele wissen nicht um die erhöhten Strafen oder können nicht genau einschätzen, was Ihnen bei welchem Verstoß droht. Das führt natürlicher Weise zu immer mehr Unsicherheit im Verkehr und kann unter Umständen gar brenzlige Situation entwickeln. Besonderen Angst und Schrecken verbreitet dabei vor allem ein mögliches Fahrverbot, das – so die landläufige Meinung – mit dem neuen Bussgeldkatalog schneller eintritt. Das muss allerdings nicht sein. Der Bußgeldkatalog schafft lediglich die Grundlagen für eine Strafe, wenn diese auch ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann. Was viele Empfänger eines Bussgeldbescheides nicht beachten, ist die Messungenauigkeit und andere Faktoren, mit denen die Polizei zu kämpfen hat, die Ihnen aber in so einem Fall zu Gute kommen können. Informieren Sie sich ganz genau über die Möglichkeiten die hier bestehen, denn trotz neuen Bußgeldkataloges oder gerade genau deswegen, lohnt es sich bei höheren Strafen eigentlich immer einen Anwalt zu konsultieren. Wir als die Blitzerkanzlei haben uns auf diesen Bereich des Verkehrsrechts in den letzten Jahren spezialisiert und verfügen über herausragende Anwälte, die auch Sie aus einem Fahrverbot rausboxen können.

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