Fahrverbot nach einem Bussgeldbescheid?
Nicht nach jedem Bussgeldbescheid erwartet Sie automatisch ein Fahrverbot!
Die Blitzerkanzlei hilft Fahrverbote zu umgehen!
Wir legen den Widerspruch gegen Ihren Bussgeldbescheid ein!
Bussgeldbescheid bekommen? Fahrverbot droht? Blitzerkanzlei anrufen: 030/577091222
Es ist zunächst ein unscheinbarer Brief. Zwischen Werbung und Rechnungen versteckt er sich, bis der Brieföffner den wahren Kern des Briefes im wahrsten Sinne des Wortes eröffnet und den Adressaten in einen kleinen Schock versetzt. Ein Bussgeldbescheid über mehrere hundert Euro, auch mit Fahrverbot? Das kann doch nicht sein, denkt sich dann der ein oder andere. Oft fühlt man sich unschuldig, weil man sich nicht mehr an eine solche Situation erinnern kann und erst mit dem Bussgeldbescheid von einer möglichen Straftat hört, statt diese nicht gleich durch einen orangen Blitz zu registrieren. Die Angst ist dann groß, denn die Konsequenzen können in Ihrem alltäglichen Leben sehr einschneidend sein. Der Verlust des Führerscheins wird beispielsweise erst dann wirklich entsprechend gewürdigt, wenn man merkt, wie sehr man ihn vermisst. Aber nicht jeder Bussgeldbescheid hat auch eine Strafe zur Konsequenz. Generell obliegt es einem, ob man gegen den Vorwurf der Polizei Einspruch erheben möchte. Dann kann man seine Angelegenheit vor Gericht tragen und auf ein positives Urteil hoffen. Dringend dafür notwendig ist allerdings auch ein angemessener Rechtsbeistand. Unsere Kanzlei, die Blitzerkanzlei, ist auch in Ihrem Fall dafür genau der richtige Ansprechpartner.
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